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Glaubensgemeinschaften

Auszug aus Wikipedia

Manche Glaubensgemeinschaften werden – egal ob christlich oder nicht – traditionell als Sekte bezeichnet. Die Verwendung des Begriffs wird von den Angehörigen dieser Gemeinschaften häufig als diskriminierend empfunden. Auch wird das Fehlen von sachgerechten Abgrenzungskriterien bemängelt. In jüngerer Zeit hat sich daher als Alternativbezeichnung der Begriff der Neureligiösen Bewegung etabliert, wobei dieser unscharf auch für Strömungen verwendet wird, die sich als Alternative zu den Religionen sehen.

Die Selbst- und Fremdbezeichnungen für nicht-christliche größere Religionsgemeinschaften differiert je nach Religion.

Das trifft auch auf kleinere Religionsgemeinschaften zu. Einige Gruppierungen wie die Vereinigte Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Österreich und die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich werfen die grundsätzliche und durchaus kontroverse Frage auf, ob auch sie eine Glaubensgemeinschaft sind

Spannungsverhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften

Axel Freiherr von Campenhausen, ein emeritierter deutscher Hochschullehrer und Kirchenrechtler, veröffentlichte 2008 einen grundlegenden Aufsatz.

Er schrieb darin unter anderem:

„Das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften ist zu allen Zeiten und in allen Ländern immer auch ein Rechtsproblem. Der Staat ist Herr der weltlichen Rechtsordnung und versteht sich als Hüter des Friedens. Er nimmt seine Einwohner als Bürger in Anspruch. An dieselben Menschen richten sich religiöse Botschaften, die auch das Handeln der Menschen in der Welt betreffen. Staat und Religionsgemeinschaften stehen deshalb immer in einem Verhältnis der Auseinandersetzung, Abgrenzung und Spannung. Das Verhältnis von Staat und Kirche (oder Religionsgemeinschaften) im Sinne eines geordneten Gegenübers von weltlichem Gemeinwesen und rechtlich selbständigen Religionsverbänden ist eine Besonderheit der christlich-abendländischen Welt, denn gerade das Christentum hat diese Unterscheidung hervorgebracht“