stimmberechtigte Mitglieder und
----- nicht stimmberechtigte Vertretung
Beratende, nicht stimmberechtige Vertreter der Fraktionen des Waltroper Stadtrates
Der Rat der Stadt Waltrop hat sich in seiner Sitzung am 09.09.2014 einstimmig für die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit des Seniorenbeirates der Stadt Waltrop ausgesprochen. Erstmalig wurde der Seniorenbeirat im Jahre 2005 eingerichtet. Er muß nach der am 25.11.2014 vom Rat beschlossenen Wahlordnung spätestens 6 Monate nach einer Kommunalwahl neu gewählt werden.
Hierzu lädt der Bürgermeister alle interessierten Waltroper Bürgerinnen und Bürger ein und ruft zugleich die aktiven und erfahrenen Waltroper Seniorinnen und Senioren auf, sich als Kandidatinnen und Kandidaten für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.
Wie setzt sich der Seniorenbeirat zusammen und wie wird er gewählt?
Die Beiratswahl ist eine Kombination aus Delegiertenwahl und sogenannter Zufallsauswahl. In jedem dieser Verfahren werden jeweils 5 stimmberechtigte Mitglieder gewählt. Ferner gehören als nicht stimmberechtigte Mitglieder je ein(e) Vertreter/-in der im Rat der Stadt Waltrop vertretenen Fraktionen an. Der Seniorenbeirat setzt sich somit aus 10 stimmberechtigten und zur Zeit aus 5 nicht stimmberechtigten Mitgliedern zusammen.
Für die Delegiertenwahl werden durch den Bürgermeister die in der Wahlordnung namentlich festgelegten Waltroper Vereine, Verbände und Institutionen sowie die Interessengemeinschaft der drei Waltroper Seniorenheime angeschrieben und gebeten, ihre Delegierten und Kandidatinnen/Kandidaten zu benennen bzw. vorzuschlagen.
Daneben sind aber auch Waltroper Vereine, Verbände und Institutionen, die nicht in der Wahlordnung aufgeführt oder über einen Dachverband vertreten sind, aufgerufen, an der Delegiertenwahl teilzunehmen. Diese müssen ebenfalls ihre Delegierten und Kandidatinnen/Kandidaten auf den einheitlichen Vordrucken benennen.
Die Stadt Waltrop sucht nunmehr für die ebenfalls stattfindende Zufallsauswahl Bürgerinnen und Bürger, die sich gerne im kommenden Seniorenbeirat aktiv engagieren und für diese verantwortungsvolle Tätigkeit kandidieren möchten.
Für die Zufallsauswahl können nach den Regeln der Wahlordnung vorgeschlagen werden und kandidieren:
Wie erfolgt die Anmeldung als Kandidatin/Kandidat zur Zufallsauswahl? Wie können die nicht in der Wahlordnung namentlich aufgeführten Waltroper Vereine, Verbände und Organisationen an der Delegiertenwahl teilnehmen?
Für die Anmeldung zur Zufallsauswahl und Benennung der Delegierten und Kandidaten für die Delegiertenwahl sind einfache Vordrucke vorbereitet, die nach Bekanntgabe des Wahltermins während der üblichen Sprechzeiten im Bürgerbüro angefordert werden können. Die Vordrucke liegen außerdem im Bürgerbüro an der Information zur Abholung bereit und können zudem auf der Internetseite der Stadt Waltrop (www.waltrop.de) problemlos heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Folgende Dokumente stehen als PDF zur Einsicht und zum Download zur Verfügung: